digitale barrierefreiheit

Sind Sie bereit für das Barrierefreiheitsgesetz 2025?

Ab dem 28.06.2025 müssen viele digitale Angebote gesetzlich barrierefrei sein.

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Barrierefreiheit wird Pflicht – Sind Sie betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote gesetzlich barrierefrei sein – dazu zählen digitale Produkte wie Websites, Apps und Online-Shops – ebenso wie digitale Dienstleistungen, etwa von Banken. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile.

Die Risiken bei Nichteinhaltung:

Hohe Bußgelder und behördliche Sanktionen

Verlust von Kunden, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind

Reputationsschäden und mögliche Klagen

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Die wichtigsten Fakten

Was Sie jetzt wissen müssen!

Für Behörden, Schulen und Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht neu – sie unterliegen bereits seit Jahren entsprechenden Anforderungen. Für privatwirtschaftliche Anbieter bringt das BFSG ab 2025 neue verbindliche Standards mit sich. Grundsätzlich gilt: Digitale Produkte, wie auch Dienstleistungen, mit denen Endverbraucher (B2C) in Berührung kommen, sind betroffen. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Betroffene Produkte

    Computer & Betriebssysteme – PCs, Laptops, Tablets, Smartphones

    Selbstbedienungsterminals – Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Systeme

    Smart-Geräte mit digitalen Schnittstellen – Smart-TVs, vernetzte Haushaltsgeräte

    Hardware mit digitalen Benutzeroberflächen – z. B. Navigationssysteme

    Betroffene Dienstleistungen:

    Banken & Finanzdienstleister – Online-Banking, mobile Zahlungsdienste, Versicherungen

    Online-Handel & E-Commerce – Websites & Apps von Online-Shops

    Elektronische Kommunikationsdienste – Messenger, E-Mail-Dienste

    Kundensupport & Service-Plattformen – Chatbots, Hotlines, digitale Assistenz

    Gut zu wissen! Ganz neu ist das Thema nicht für alle:

    Behörden, öffentliche Schulen und Gesundheitseinrichtungen mussten bereits vor dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten

  • Versicherungen bieten digitale Dienstleistungen an, die für Verbraucher zugänglich sein müssen. Dazu gehören:

    Online-Versicherungsportale (z. B. Vertragsabschlüsse, Schadensmeldungen)

    Apps & Kundenportale für Vertragsverwaltung

    Was bedeutet das für Versicherungsunternehmen?

    Websites & Apps müssen barrierefrei gestaltet sein (z. B. für Screenreader nutzbar)

    Digitale Vertragsabschlüsse und Kundenkommunikation müssen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein

    Elektronische Dokumente und PDFs müssen barrierefrei sein

  • Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) sieht einige Ausnahmen vor, bei denen bestimmte Unternehmen oder Produkte nicht vollständig barrierefrei sein müssen:

    Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro

    Wenn digitale Produkte/Websites vor dem 28. Juni 2025 online gestellt wurden und seitdem nicht grundlegend verändert wurden, müssen diese nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden.

    Aber Achtung! Für alle neu hinzugefügten Inhalte gelten die Barrierefreiheitsstandards.

  • Hauptsächlich müssen Unternehmen, die ihre Angebote auf Endverbraucher (Consumer) ausrichten, Barrierefreiheitsstandards erfüllen.

    Daher ist es insbesondere für B2B-Anbieter ratsam, sich individuell beraten zu lassen, ob das eigene Angebot ganz oder in Teilen unter die Regelungen des BFSG fällt. Die Gesetzeslage bietet zwar gewisse Spielräume, doch um rechtssicher zu handeln, sollte man sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.

  • Die Stufen der Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und gliedern sich in drei Hauptstufen:

    Stufe A (Minimum) – stellt die Mindestanforderung dar

    Stufe AA (Erforderlich) – gilt als gesetzlicher Standard ab dem 28.06.2025

    Stufe AAA (Optimiert) – steht für die höchste Barrierefreiheitsstufe

    Um die eigene Website oder Anwendung auf Konformität mit diesen Stufen zu prüfen, stehen verschiedene Tools zur Verfügung. Doch so hilfreich diese Tools auch sind – sie ersetzen keine vollumfängliche Prüfung durch Fachleute. Gerade bei komplexen Systemen empfiehlt sich eine professionelle Evaluation durch Experten für digitale Barrierefreiheit.

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt 2025 erstmals in Kraft.

    Stichtag: 28. Juni 2025 – Ab diesem Datum müssen betroffene digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

  • BFSG-konforme digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch klare wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen.

    Erweiterung der Zielgruppe – Barrierefreie digitale Produkte & Dienstleistungen sind für mehr Menschen zugänglich, darunter ältere Personen und Menschen mit Behinderungen – das bedeutet mehr potenzielle Kunden.

    Bessere SEO & Sichtbarkeit – Barrierefreie Websites erfüllen viele SEO-Kriterien (z. B. strukturierte Inhalte, bessere Lesbarkeit) und können in Suchmaschinen höher ranken.

    Stärkung des Marken-Images – Unternehmen, die auf digitale Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als innovativ, sozial verantwortlich und inklusiv, was das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt.

    Wettbewerbsvorteil – Wer frühzeitig barrierefreie Lösungen anbietet, kann sich von Mitbewerbern abheben und rechtzeitig Marktanteile sichern.

    Vermeidung von rechtlichen Risiken – Durch frühzeitige Umsetzung werden Abmahnungen, Bußgelder oder Klagen vermieden, die bei Verstößen gegen das BFSG drohen.

    Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle – Barrierefreie Anwendungen sind intuitiver und einfacher zu bedienen, was zu höherer Kundenzufriedenheit und mehr Conversions führt.

    Es lohnt sich daher immer, in barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen zu investieren und damit vom BFSG zu profitieren!

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Relevanter denn je

Warum geht Barrierefreiheit uns alle etwas an?

Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Nutzerinnen und Nutzern mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Die Bedeutung des BFSG ist also enorm – nicht nur im Hinblick auf rechtliche Pflichten, sondern auch im Sinne von Nutzerorientierung, Markenwahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern sich als Vorreiter für eine inklusive digitale Zukunft positionieren.

Ranking-Relevanz

Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung und unterstützt Suchmaschinen durch klare Strukturen, Alt-Texte und sinnvolle Überschriften. Google bewertet positive Nutzererfahrungen, schnelle Ladezeiten und mobile Optimierung – alles Aspekte barrierefreier Websites. Das steigert Reichweite, senkt Absprungraten und verbessert das SEO-Ranking.

Inklusion

Barrierefreiheit ist ein zentraler Meilenstein für Inklusion und Gleichberechtigung. Sie ermöglicht allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ob im digitalen Raum, im öffentlichen Verkehr oder in Gebäuden – Barrierefreiheit schafft Zugang, fördert Selbstbestimmung und stärkt das Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft.

Marken-Image

Barrierefreiheit stärkt das Marken-Image, indem sie soziale Verantwortung signalisiert. Unternehmen, die auf Zugänglichkeit setzen, zeigen, dass ihnen Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen wichtig sind. Dies erhöht Glaubwürdigkeit und Vertrauen, verbessert die Kundenzufriedenheit und erweitert die Zielgruppe. So entsteht ein positives Bild, das die Marke als modern, sozial engagiert und authentisch positioniert.

Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit bietet klare Wettbewerbsvorteile, indem sie Kundengruppen erschließt, die oft vernachlässigt werden. Wer Produkte und Services inklusiv gestaltet, erweitert gezielt die Zielgruppe, erhöht Reichweite und Umsatzpotential. Gleichzeitig stärkt dies das Image als sozial verantwortlicher Anbieter, hebt die Marke von Mitbewerbern ab und fördert langfristige Kundenbindung durch gelebte Werte und aktive gesellschaftliche Verantwortung.

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Der Prozess

So machen wir Ihr digitales Produkt barrierefrei

Bei der Überprüfung Ihrer Website oder Anwendung gewährleisten wir höchste Präzision und Sorgfalt, um sämtliche Aspekte der Barrierefreiheit abzudecken. Unser Analyse- und Umsetzungsprozess vereint den Einsatz spezialisierter Softwarelösungen mit fundiertem Expertenwissen. Unsere erfahrenen Spezialisten arbeiten nach einem bewährten Verfahren und legen dabei besonderen Wert auf eine nachhaltige sowie zukunftsorientierte Optimierung.

Web Accessibility Check

Im ersten Schritt analysieren wir deine Website oder Anwendung auf potenzielle Barrieren, überprüfen Kontraste, Navigation und die Screenreader-Kompatibilität.

Identifikation von Maßnahmen

Nach Abschluss der Testphase leiten wir gezielte Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ab. Dabei bewerten wir Inhalte, Bedienbarkeit und Technik, um Schwachstellen gezielt sichtbar zu machen.

BFSG-konforme UX-/UI-Optimierung

Im nächsten Schritt optimieren wir alle Benutzeroberflächen und Interaktionen, indem wir vor allem Navigation und Inhalte barrierefrei umgestalten sowie Kontraste verbessern. So stellen wir eine ideale Les- und Bedienbarkeit sicher.

Umsetzung im Frontend

Semantischer Code, klare Strukturen, Tastaturbedienbarkeit, optimierte Kontraste und volle Screenreader-Kompatibilität sorgen in dieser Phase für technische Barrierefreiheit.

Qua­li­täts­si­che­rung/Testing

Qualitätssicherung und Testing ist ein MUSS. Durch systematische Reviews sowie kontinuierliche Optimierungen aller Komponenten kontrollieren wir die durchgeführte technische Anpassung.

Evaluierung gemäß BFSG

Fast geschafft! Die Anpassungen sind technisch erfolgt! Systematisch gehen unsere Experten in einer finalen Abnahme durch die erfolgten Optimierungen.

Barrierefrei nach Standard

Geschafft! Die technische BFSG-Konformität ist erreicht – doch damit endet unser Anspruch nicht. Bei jeder Neu- und Weiterentwicklung behalten wir die Einhaltung des BFSG konsequent im Blick, um stets zukunftssicher zu agieren.

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